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§ 10a MSchG; § 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmuth Gamerith (Bearb)Bl-LS 2008/184Bl-LS 2008, 323 - 324 Heft 6 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Der OPM hatte sich mit den Voraussetzungen einer ernsthaften Markenbenutzung zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 10a MSchG; § 33a MSchG

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