§ 51 MSchG; § 57 MSchG; § 35 Abs 1 EO
Der OGH hatte sich mit dem Unterlassungsanspruch wegen Nichtbenutzung der Marke zu befassen. In welchem Rahmen hat die Prüfung diesbezüglich stattzufinden?
OGH 20.5.2008, 17 Ob 11/08d - BUZZ! II
§ 51 MSchG; § 57 MSchG; § 35 Abs 1 EO
Der OGH hatte sich mit dem Unterlassungsanspruch wegen Nichtbenutzung der Marke zu befassen. In welchem Rahmen hat die Prüfung diesbezüglich stattzufinden?
OGH 20.5.2008, 17 Ob 11/08d - BUZZ! II