Zusammenfassung: Der OPM hatte sich mit der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu befassen. Kommt es darauf an, ob es dem Durchschnittsfachmann prinzipiell möglich gewesen wäre, den jeweiligen erfinderischen Schritt zu setzen, oder ist vielmehr die Frage relevant, ob ein Durchschnittsfachmann auch die Veranlassung hätte, dies tatsächlich zu tun.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG