Zusammenfassung: Der OPM hatte sich mit der Frage der Neuheit und des erfinderischen Schritts eines Werbeträgers mit aufblasbarer Hülle und einem Drucklufterzeuger zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GMG; § 112 PatG
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Zusammenfassung: Der OPM hatte sich mit der Frage der Neuheit und des erfinderischen Schritts eines Werbeträgers mit aufblasbarer Hülle und einem Drucklufterzeuger zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GMG; § 112 PatG
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