Zusammenfassung: Im Rahmen dieser Entscheidung setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob bei einer vergleichsweisen Einigung über eine gesetzliche Verpflichtung, statt der gerichtlichen Festlegung auch eine gerichtliche " Anpassung" bei geänderten Verhältnissen erfolgen kann.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 5 KartG 1988; § 58 KartG 2005