Zusammenfassung: Wurde in einem kartellgerichtlichen Vergleich ein Antrag auf Entbindung von einer Verpflichtung übernommen, so ist dieser als Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vergleichs zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 AußStrG; § 38 KartG 2005
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