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§ 9 Abs 1 AußStrG; § 38 KartG 2005

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut GamerithBl-LS 2008/64Bl-LS 2008, 74 Heft 2 v. 15.3.2008

Zusammenfassung: Wurde in einem kartellgerichtlichen Vergleich ein Antrag auf Entbindung von einer Verpflichtung übernommen, so ist dieser als Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vergleichs zu prüfen.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 AußStrG; § 38 KartG 2005

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