Zusammenfassung: Das Gericht untersuchte, nach welchen Bestimmungen ein Kartellverfahren über die Aufhebung oder Anpassung eines gerichtlichen Vergleichs gem § 35 Abs 5 KartG 1988 fortzusetzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 5 KartG 1988; § 90 KartG 2005
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