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§ 102 Abs 1 PatG; § 1 PatG; § 3 PatG

ÖBl-LeitsätzePatentrechtHelmut GamerithBl-LS 2008/60Bl-LS 2008, 73 Heft 2 v. 15.3.2008

Zusammenfassung: Das Gericht hatte sich mit der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 PatG; § 1 PatG; § 3 PatG

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