Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob im nationalen Geldbußenverfahren die Leitlinien über die Bemessung von Geldbußen sinngemäß angewendet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG; Art 23 VO 1/2003
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Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob im nationalen Geldbußenverfahren die Leitlinien über die Bemessung von Geldbußen sinngemäß angewendet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG; Art 23 VO 1/2003
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