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§ 38 KartG; § 20 AußStrG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut GamerithBl-LS 2008/27Bl-LS 2008, 25 Heft 1 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob eine Beweisaufnahme ohne Zuziehung der Parteien zur Verletzung des rechtlichen Gehörs der Parteien führt.

Rechtsgrundlagen: § 38 KartG; § 20 AußStrG

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