Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob in einem Bußgeldverfahren eine analoge Anwendung des § 207 ZPO in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG; § 9 AußStrG; § 207 StPO
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Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob in einem Bußgeldverfahren eine analoge Anwendung des § 207 ZPO in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG; § 9 AußStrG; § 207 StPO
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