Zusammenfassung: Das KOG hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem Ne-bis-in-Idem-Verbot auseinander zu setzen.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG; Art 4 Z 1 7. ZusatzProt zur EMRK
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Zusammenfassung: Das KOG hatte sich im gegenständlichen Fall mit dem Ne-bis-in-Idem-Verbot auseinander zu setzen.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG; Art 4 Z 1 7. ZusatzProt zur EMRK
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