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§ 9a UWG; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GameritÖBl-LS 2007/183ÖBl-LS 2007, 266 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Beurteilung des Vorliegens einer Zugabe richtet sich nach dem Eindruck eines Durchschnittsinteressenten und stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.

Rechtsgrundlagen: § 9a UWG; § 528 Abs 1 ZPO

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