Zusammenfassung: Die Beurteilung der Subsumierbarkeit der Gutscheingewährung unter den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 5 UWG hängt von der Markttransparenz ab und stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 2 Z 5 UWG; § 528 Abs 1 ZPO