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§ 9a UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GameritÖBl-LS 2007/181ÖBl-LS 2007, 266 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Beurteilung des Vorliegens einer Zugabe richtet sich nach dem Eindruck eines Durchschnittsinteressenten. Die Mehrdeutigkeit der Zugabenankündigung geht zu Lasten des Ankündigenden.

Rechtsgrundlagen: § 9a UWG

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