Zusammenfassung: Der OGH prüft, ob eine Rechtsfolgenbehauptung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 7 UWG; § 1330 Abs 2 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH prüft, ob eine Rechtsfolgenbehauptung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 7 UWG; § 1330 Abs 2 ABGB
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