Zusammenfassung: Die Beurteilung der Irreführungseignung einer Werbeankündigung stellt keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung dar.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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Zusammenfassung: Die Beurteilung der Irreführungseignung einer Werbeankündigung stellt keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung dar.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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