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§ 2 UWG; § 108 Abs 3 KFG; § 114 Abs 5 KFG; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/172ÖBl-LS 2007, 265 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Beurteilung der Irreführungseignung einer Werbeankündigung stellt keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung dar und richtet sich vorrangig nach dem Gesamteindruck.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 108 Abs 3 KFG; § 114 Abs 5 KFG; § 528 Abs 1 ZPO

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