§ 2 UWG
Der Letztverkäufer hat die Pflicht, mögliche Kunden über die potentielle Nichtanerkennung einer von ihm in Aussicht gestellten Herstellergarantie durch den Hersteller in Kenntnis zu setzen.
OGH 7.8.2007, 4 Ob 102/07i
§ 2 UWG
Der Letztverkäufer hat die Pflicht, mögliche Kunden über die potentielle Nichtanerkennung einer von ihm in Aussicht gestellten Herstellergarantie durch den Hersteller in Kenntnis zu setzen.
OGH 7.8.2007, 4 Ob 102/07i