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§ 2 Abs 2 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/174ÖBl-LS 2007, 265 Heft 6 v. 1.11.2007

§ 2 Abs 2 UWG

Die Irreführungseignung einer Werbeankündigung richtet sich nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers. die gesetzliche Differenzierung zwischen Stromanbietern und Netzbetreibern wirkt sich auf die Beurteilung der Irreführungseignung nicht unmittelbar aus.

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