Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Bestimmung und Auslegung des Inhalts einer Werbeankündigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Bestimmung und Auslegung des Inhalts einer Werbeankündigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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