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§ 2 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/169ÖBl-LS 2007, 265 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Unter der Voraussetzung der Wahrung des Sachlichkeitsgebotes und der Verhinderung einer Irreführung besteht an der Zulässigkeit vergleichender Werbung kein Zweifel. Auch das Verschweigen wesentlicher Tatsachen kann Irreführungseignung besitzen.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG

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