Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur rechtlichen Einordnung des Wortes " Kodex" als Wortmarke oder aber als Gattungsbegriff Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 5, Abs 2 MschG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur rechtlichen Einordnung des Wortes " Kodex" als Wortmarke oder aber als Gattungsbegriff Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 5, Abs 2 MschG
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