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§ 4 Abs 1 Z 3 MschG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/193ÖBl-LS 2007, 268 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Der VwGH verneint die Kennzeichnungskraft der Wortmarke " Momente der Ruhe" für Tees und Teegetränke.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MschG

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