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§ 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/195ÖBl-LS 2007, 268 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Eine kennzeichenmäßige, ernsthafte Markennutzung setzt die objektive Eignung der Nutzungshandlung zur Zielerreichung voraus. Interne oder bloß symbolische Nutzungshandlungen erfüllen diese Vorgaben nicht.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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