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§ 502 Abs 1 ZPO; WGN 1997 BGBl l 1997/140

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/210ÖBl-LS 2007, 270 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit nach Maßgabe höchstgerichtlicher Leitlinien obliegt auch in Wettbewerbsstreitigkeiten den Rechtsmittelgerichten.

Rechtsgrundlagen: § 502 Abs 1 ZPO; WGN 1997 BGBl l 1997/140

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