Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 355 EO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 355 EO
Schlagwörter: