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§ 355 EO

ÖBl-LeitsätzeExekutionsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/211ÖBl-LS 2007, 270 - 271 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 355 EO

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