Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert, welche Rechtswirkungen die Aufhebungen einer einstweiligen Verfügung entfaltet und beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Exekutionsführung.
Rechtsgrundlagen: § 391 Abs 1 EO; § 399 Abs 1 Z 2 EO
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