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§ 391 Abs 1 EO; § 399 Abs 1 Z 2 EO

ÖBl-LeitsätzeExekutionsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/214ÖBl-LS 2007, 271 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert, welche Rechtswirkungen die Aufhebungen einer einstweiligen Verfügung entfaltet und beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Exekutionsführung.

Rechtsgrundlagen: § 391 Abs 1 EO; § 399 Abs 1 Z 2 EO

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