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§ 402 Abs 1 EO; § 402 Abs 2 EO

ÖBl-LeitsätzeExekutionsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/215ÖBl-LS 2007, 271 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Bestätigung eines abweisenden Beschlusses ohne Einräumung einer Stellungnahmemöglichkeit für den Beklagten hat die Unzulässigkeit des Revisionsrekurses zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 402 Abs 1 EO; § 402 Abs 2 EO

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