vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 61 Abs 5 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/200ÖBl-LS 2007, 269 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die einem Rechtsanwalt für das Markenanmeldungsverfahren erteilte Bevollmächtigung behält auch für das nachfolgende Nichtigkeitsverfahren vor dem Patentamt Gültigkeit.

Rechtsgrundlagen: § 61 Abs 5 MSchG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!