Zusammenfassung: Der Anspruch auf eine angemessene Entgeltleistung ist als Vergütungsanspruch für die unzulässige Nutzung eines Patents zu qualifizieren.Der Rechnungslegungsanspruch nach § 152 Abs 2 PatG ist vorrangig gegen den Unternehmensinhaber geltend zu machen.
Rechtsgrundlagen: § 150 Abs 1 PatG; § 152 Abs 2 PatG; § 1041 ABGB