Zusammenfassung: Das OLG konkretisiert die Rechtsgrundlagen im PatG für die Aufhebung oder Beschränkung einer einstweiligen Verfügung.
Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 2 PatG; § 399 Abs 1 Z 3 EO
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Zusammenfassung: Das OLG konkretisiert die Rechtsgrundlagen im PatG für die Aufhebung oder Beschränkung einer einstweiligen Verfügung.
Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 2 PatG; § 399 Abs 1 Z 3 EO
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