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§ 391 EO

ÖBl-LeitsätzeExekutionsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/155Bl-LS 2007, 206 - 207 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Festlegung eines Befreiungsbetrags ist bei Markenrechts- und Wettbewerbsverletzungen unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 391 EO

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