Zusammenfassung: Die Festlegung eines Befreiungsbetrags ist bei Markenrechts- und Wettbewerbsverletzungen unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 391 EO
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Zusammenfassung: Die Festlegung eines Befreiungsbetrags ist bei Markenrechts- und Wettbewerbsverletzungen unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 391 EO
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