Zusammenfassung: Der Abschluss eines Dienstvertrags in Kenntnis einer entgegenstehenden Konkurrenzklausel begründet nur im Fall einer bewußten Förderung der Vertragsverletzung durch den Dienstgeber Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
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