Zusammenfassung: Die Anstiftung zur ordnungsmäßigen Vertragskündigung kann bei Anwendung verwerflicher Mittel oder Verfolgung verwerflicher Ziele Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG begründen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
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Zusammenfassung: Die Anstiftung zur ordnungsmäßigen Vertragskündigung kann bei Anwendung verwerflicher Mittel oder Verfolgung verwerflicher Ziele Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG begründen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
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