Zusammenfassung: Die Verschaffung eines Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern begründet unter der Voraussetzung der subjektiven Vorwerfbarkeit eine Wettbewerbsverletzung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 30 ZTG
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Zusammenfassung: Die Verschaffung eines Vorsprungs gegenüber Mitbewerbern begründet unter der Voraussetzung der subjektiven Vorwerfbarkeit eine Wettbewerbsverletzung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 30 ZTG
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