Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Auslegung einer Werbeankündigung Stellung und erläutert, dass auch durch Verschweigen maßgeblicher Tatsachen eine Verletzung des Irreführungsverbots begründet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Auslegung einer Werbeankündigung Stellung und erläutert, dass auch durch Verschweigen maßgeblicher Tatsachen eine Verletzung des Irreführungsverbots begründet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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