Zusammenfassung: Die Autoren erläutern, welche Konsequenzen der EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens für die Gemeinschaftsmarke entfaltete. In diesem Zusammenhang informieren sie über die Angleichung der Gemeinschaftsmarkenverordnung und die Erweiterung des Schutzbereichs auf Bulgarien und Rumänien und nehmen zum Bestandschutz für erstreckte Gemeinschaftsmarken Stellung. Darauf aufbauend weisen sie auf die Registrierungshindernisse der Sittenwidrigkeit und des Irreführungsverbots hin und beschreiben die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs der Besitzer älterer nationaler Rechte gegen kollisionsfähige Gemeinschaftsmarken.