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§ 2 Abs 1 KartG 2005

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/27Bl-LS 2007, 13 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Ausnahmeregelung des § 2 Abs 1 KartG 2005 umfasst alle wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und differenziert nicht zwischen bezweckten und bewirkten Beschränkungen.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 KartG 2005

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