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§ 2 Abs 2 Z 2 KartG 2006

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/28Bl-LS 2007, 13 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Anwendung des § 2 Abs 2 Z 2 KartG 2006 setzt die dauernde Unterschreitung der Marktanteilsschwellen während der ganzen Dauer des Kartells voraus; Marktanteile in anderen regionalen Teilmärkten sind mitzurechnen.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 Z 2 KartG 2006

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