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§ 1 Abs 1 und 2 KartG 2005; § Abs 1 KartG 2005; Art 81 Abs 1 EG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/26Bl-LS 2007, 13 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: der OGH definiert die Charakteristika einer horizontalen Zusammenarbeit und bejaht die Anwendbarkeit der LLHoriz auf bei nationalen Sachverhalten.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 und 2 KartG 2005; § Abs 1 KartG 2005; Art 81 Abs 1 EG

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