Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung ohne Wettbewerbsbeschränkungszweck eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten zur Folge haben könne, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 KartG 2005; Art 81 Abs 1 EG