Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines wettbewerbsbeschränkenden Zwecks Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 KartG 2005; Art 81 EG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines wettbewerbsbeschränkenden Zwecks Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 KartG 2005; Art 81 EG
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