Zusammenfassung: Die Verwendung der Domainbezeichnung rechtsanwaltsportal.at begründet im konkreten Fall keine Verwaltungsübertretung nach § 57 Abs 1 RAO.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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Zusammenfassung: Die Verwendung der Domainbezeichnung rechtsanwaltsportal.at begründet im konkreten Fall keine Verwaltungsübertretung nach § 57 Abs 1 RAO.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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