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§ 1 UWG; § 367 Z 25 GewO; § 41 oö BauO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/126Bl-LS 2006, 213 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 1 UWG; § 367 Z 25 GewO; § 41 oö BauO

Sittenwidrigkeit liegt bei einer Wettbewerbsverletzung nur vor, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung Dritten gegenüber entsteht und dieser darüber hinaus geeignet ist, eine wesentliche Nachfrageverlagerung zu verursachen.

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