Zusammenfassung: Die Vorspiegelung einer wirtschaftlichen Nahebeziehung zum Hersteller begründet eine Verletzung des § 2 UWG.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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Zusammenfassung: Die Vorspiegelung einer wirtschaftlichen Nahebeziehung zum Hersteller begründet eine Verletzung des § 2 UWG.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG
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