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§ 2 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/132Bl-LS 2006, 213 - 214 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Irreführungsgefahr Stellung und erläutert, dass der Aufmerksamkeitsgrad der Verbraucher nach finanzieller Belastung des Kaufs, persönlichen Stellenwert des Produkts und der Bindungsdauer variiert.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG

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