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§ 2 UWG; § 18 Abs 2 HGB; § 4 Abs 1 Z 8 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/133Bl-LS 2006, 214 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Für Domainbezeichnungen gibt es kein sondergesetzliches Täuschungsverbot. Die Irreführungsgefahr bestimmt sich nach den Vorstellungen der maßgeblichen Verkehrskreise.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 18 Abs 2 HGB; § 4 Abs 1 Z 8 MSchG

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