§ 2 UWG; § 18 Abs 2 HGB; § 4 Abs 1 Z 8 MSchG
Für Domainbezeichnungen gibt es kein sondergesetzliches Täuschungsverbot. Die Irreführungsgefahr bestimmt sich nach dem Inhalt der abrufbaren Internetseite.
OGH 14.02.2006, 4 Ob 165/05a rechtsanwälte.at.*)