Zusammenfassung: Beim Zeichenvergleich im Rahmen der Feststellung einer Verwechslungsgefahr zwischen Marken muss auch geprüft werden, welche Auswirkungen einzelne Markenbestandteile auf den Gesamteindruck des Durchschnittsverbrauchers haben.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSchG; § 9 UWG